Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.17 L3.2.19

L3.2.18

Die Ausstrahlung des ungetasteten oder unmodulierten Trägers ist nur kurzzeitig und nur für Versuche oder nur zum Abstimmen zulässig.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.17 L3.2.19