Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.6 L3.2.8

L3.2.7

Ein Anrecht auf Zuteilung und Beibehaltung eines bestimmten Rufzeichens ist gemäss der Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz ausgeschlossen.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.6 L3.2.8