Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.3 Zugelassene Frequenzbereiche für den Amateurfunk L3.3.3 L3.3.5

L3.3.4

a) Ein Primärfunkdienst ist gegenüber einem Sekundärfunkdienst bevorrechtigt.
b) Ein Sekundärfunkdienst darf einen Primärfunkdienst nicht stören, muss jedoch Störungen von einem Primärfunkdienst hinnehmen.
c) Exklusivnutzung bedeutet, der Frequenzbereich ist nur einem Funkdienst zugewiesen.


Lösungen zu 3.3 Zugelassene Frequenzbereiche für den Amateurfunk L3.3.3 L3.3.5