Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.28 L3.2.30

L3.2.29

Amateurfunkstellen dürfen nur in Luftfahrzeugen des nichtgewerblichen Luftverkehrs betrieben werden. Dafür ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die bei der Oberpostdirektion beantragt werden kann.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.28 L3.2.30