Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.19 L3.2.21

L3.2.20

Er hat umgehend die bisher zuständige Oberpostdirektion hiervon zu unterrichten.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.19 L3.2.21