Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Lösungen zu 3.1 Gesetz über den Amateurfunk (AFuG)

3.1 Gesetz über den Amateurfunk (AFuG)

3.1.1
Welches Gesetz regelt den Amateurfunkdienst in der Bundesrepublik Deutschland einschliesslich Berlin (West)?
L3.1.1 (7 Punkte)

3.1.2
Wie ist der Begriff "Funkamateur" nach dem AFuG zu verstehen?
L3.1.2 (7 Punkte)

3.1.3
Nach dem AFuG ist die gerichtliche Unbescholtenheit eine der Vorbedingungen für den Erwerb einer Amateur- funkgenehmigung. Womit hat der Funkamateur zu rechnen, wenn er nach dem Erwerb der Amateurfunkgenehmigung rechtskräftig gerichtlich bestraft wird?
L3.1.3 (7 Punkte)

3.1.4
Wozu berechtigt die Amateurfunkgenehmigung?
L3.1.4 (8 Punkte)

3.1.5
Weshalb kann eine Amateurfunkgenehmigung nicht einer anderen Person vorübergehend übertragen werden?
L3.1.5 (7 Punkte)

3.1.6
Berechtigt die Amateurfunkgenehmigung ohne weiteres zum Betrieb der Amateurfunkstelle im Ausland (Begründung)?
L3.1.6 (7 Punkte)

3.1.7
Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn er seine Amateurfunkstelle vorübergehend im Ausland betreiben will?
L3.1.7 (7 Punkte)

3.1.8
Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle für wirtschaftliche oder politische Zwecke missbraucht?
L3.1.8 (8 Punkte)

3.1.9
Welche Bestimmungen sind beim Betrieb der Amateurfunkstelle im Ausland zu beachten?
L3.1.9 (7 Punkte)


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