Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.1 Gesetz über den Amateurfunk (AFuG) L3.1.6 L3.1.8

L3.1.7

Er hat sich bei der Fernmeldeverwaltung des betreffenden Staates um den Erwerb einer Amateurfunkgenehmigung zu bemuehen, soweit nicht ein besonderes Abkommen besteht.


Lösungen zu 3.1 Gesetz über den Amateurfunk (AFuG) L3.1.6 L3.1.8