Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.4 Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) L3.4.11 L3.4.13

L3.4.12

Der betreffende Funkamateur muss mit einem Betriebsverbot rechnen. Ausserdem sind strafrechtliche Folgen möglich.


Lösungen zu 3.4 Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) L3.4.11 L3.4.13