Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.1 Gesetz über den Amateurfunk (AFuG) L3.1.1 L3.1.3

L3.1.2

Funkamateur ist, wer sich lediglich aus persönlicher Neigung und nicht in Verfolgung anderer, z.B. wirtschaftlicher oder politischer Zwecke mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst.


Lösungen zu 3.1 Gesetz über den Amateurfunk (AFuG) L3.1.1 L3.1.3