Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.5 Einschlägige Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) L3.5.6 L3.5.8

L3.5.7

Diese Notzeichen zeigen an, dass ein Schiff, Luft- oder Landfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist und um sofortigen Beistand bittet.


Lösungen zu 3.5 Einschlägige Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) L3.5.6 L3.5.8