Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.4 Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) L3.4.14 L3.4.16

L3.4.15

Der Funkamateur weiss, dass die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses strafbar ist; es kann ihm vorsätzliche Handlungsweise vorgeworfen werden. Er hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe zu rechnen.


Lösungen zu 3.4 Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) L3.4.14 L3.4.16