Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.18 L3.2.20

L3.2.19

Er hat innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der Aenderung dies der bisher zuständigen Oberpostdirektion schriftlich mitzuteilen und dem Schreiben die Genehmigung beizufuegen.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.18 L3.2.20