Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.55 3.3 Zugelassene Frequenzbereiche für den Amateurfunk

L3.2.56

  1. Der Sender muss so konstruiert sein, dass eine Überschreitung der vorgeschriebenen Ausgangsleistung durch schaltungstechnische Massnahmen verhindert ist.

  2. Die Senderausgangsschaltung muss so beschaffen sein, dass der Anschluss eines Abschlusswiderstandes von 50 Ohm möglich ist.

  3. Die DIN-VDE-Sicherheitsbestimmungen für Sendefunkanlagen müssen eingehalten werden.

  4. Der Senderausgang muss mit einer handelsüblichen Koaxialbuchse ausgerüstet sein.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.55 3.3 Zugelassene Frequenzbereiche für den Amateurfunk