Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.4 Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) L3.4.12 L3.4.14

L3.4.13

Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für die Amateurfunkstelle bestimmt sind. Die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses ist strafbar.


Lösungen zu 3.4 Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) L3.4.12 L3.4.14