Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.2

L3.2.1

Die Genehmigung berechtigt den Genehmigungsinhaber zum Errichten und Betreiben der für die Durchführung des Amateurfunkverkehrs erforderlichen Sende- und Empfangsgeräte sowie der für den technischen Betrieb erforderlichen Messsender und Messempfänger.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.2