Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.33 L3.2.35

L3.2.34

Beim Betrieb der Amateurfunkstelle an einem festen Standort oder an Bord eines Schiffes nach Paragraf 27 der Schiffssicherheitsverordnung oder an Bord eines Sportbootes, das sich auf hoher See befindet.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.33 L3.2.35