Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.4 Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) L3.4.10 L3.4.12

L3.4.11

Die Polizei hat das Recht, unbefugt errichtete Funkanlagen ausser Betrieb zu setzen oder zu beseitigen.


Lösungen zu 3.4 Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) L3.4.10 L3.4.12