Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.48 L3.2.50

L3.2.49

  1. Um Störungen dieser Fernmeldeanlagen zu vermeiden,

  2. um zu vermeiden, dass beispielsweise Nachrichten für Dritte übermittelt werden,

  3. um zu vermeiden, dass die Amateurfunkstelle durch Dritte benutzt wird.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.48 L3.2.50