Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.44 L3.2.46

L3.2.45

  1. Bei Verletzung der Genehmigungsauflagen,

  2. bei anhaltenden Störungen oder Beeinträchtigungen,

  3. wenn zwingende Gründe des öffentlichen Wohles dies erfordern.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.44 L3.2.46