Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.15 L3.2.17

L3.2.16

Der Austausch von nicht den Amateurfunk betreffenden Nachrichten, die von dritten Personen ausgehen oder für dritte Personen bestimmt sind, ist verboten. Hiervon ausgenommen sind Notrufe, Notfunkverkehr und internationaler Katastrophenfunkverkehr.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.15 L3.2.17