Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.21 L3.2.23

L3.2.22

Der Betrieb an diesem zweiten festen Standort gilt als genehmigt, wenn der Oberpostdirektion dieser zweite Standort schriftlich mitgeteilt worden ist und die Oberpostdirektion keinen Einspruch erhebt.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.21 L3.2.23