Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.2 L3.2.4

L3.2.3

Die Polizei ist nach dem Gesetz über Fernmeldeanlagen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet zu prüfen, ob die Funkanlage mit einer Genehmigung betrieben wird. Wenn eine Genehmigung nicht vorgewiesen werden kann, ist die Polizei berechtigt, die Funkanlage ausser Betrieb zu setzen oder zu beseitigen.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.2 L3.2.4