Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.7 L3.2.9

L3.2.8

Er muss den Funkverkehr sofort abbrechen, eine entsprechende Tagebucheintragung vornehmen und sollte die Deutsche Bundespost verständigen.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.7 L3.2.9