Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.53 L3.2.55

L3.2.54

Nach dem Erlöschen der Amateurfunkgenehmigung ist die Amateurfunkstelle zu beseitigen und die Genehmigung der zuständigen Oberpostdirektion zurückzugeben.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.53 L3.2.55