Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.37 L3.2.39

L3.2.38

Wenn Funkamateure ihre Amateurfunkstellen ohne Einschränkung als Relaisfunkstellen auf Frequenzen nach eigener Wahl betreiben dürften, wuerden alle Frequenzbereiche zusätzlich belegt sein und damit der normale Amateurfunkverkehr behindert oder sogar unmöglich gemacht werden.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.37 L3.2.39