Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.23 L3.2.25

L3.2.24

Die Amateurfunkstelle wird beweglich in einem Kraftfahrzeug oder Wasserfahrzeug betrieben.


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