Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.31 L3.2.33

L3.2.32

Mindestens ein Jahr - gerechnet von Zeitpunkt der letzten Eintragung an.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.31 L3.2.33