Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 1.2 Abwicklung des Amateurfunkverkehrs L1.2.30 L1.2.32

L1.2.31

Der Bereich ......-...... kHz ist dem Morsetelegrafiebetrieb vorbehalten; oberhalb davon ist auch Telefoniebetrieb zulässig.


Lösungen zu 1.2 Abwicklung des Amateurfunkverkehrs L1.2.30 L1.2.32