Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure

Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.38 L3.2.40

L3.2.39

Es können bis zur Störungsbeseitigung Betriebseinschränkungen gefordert werden. Falls sich die Störung nicht beseitigen lässt, können dem Inhaber der störenden Amateurfunkstelle Sperrzeiten, Frequenzbereichsbeschränkungen oder Leistungsreduzierungen auferlegt werden.


Lösungen zu 3.2 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) L3.2.38 L3.2.40