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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für FunkamateureL3.1.6Nein! Der Betrieb einer Amateurfunkstelle bedarf der Genehmigung der betreffenden ausländischen Fernmeldeverwaltung. Diese kann aufgrund von besonderen Abkommen allgemein erteilt sein. This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/040206.html |