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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für FunkamateureL3.1.8Der Funkamateur muss - nach entsprechender Abmahnung - im Wiederholungsfall mit einer gerichtlichen Bestrafung rechnen, weil er dann keine Amateurfunkstelle im Sinne des Amateurfunkgesetzes, sondern eine "Funkstelle ohne Genehmigung" betreibt. Ausserdem wird der Widerruf der Amateurfunkgenehmigung die unausbleibliche Folge sein. This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/040208.html |