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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure
L3.2.1Die Genehmigung berechtigt den Genehmigungsinhaber zum Errichten und Betreiben der für die Durchführung des Amateurfunkverkehrs erforderlichen Sende- und Empfangsgeräte sowie der für den technischen Betrieb erforderlichen Messsender und Messempfänger.
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