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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für FunkamateureL3.2.21Soll die Amateurfunkstelle für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen an einem zweiten festen Standort betrieben werden, so ist diese Absicht der zuständigen Oberpostdirektion innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen. Bei weniger als sechs Wochen entfällt diese Mitteilung. This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/040415.html |