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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für FunkamateureL3.2.26Die Amateurfunkstelle wird an Bord eines Schiffes mit Sondergenehmigung nach Paragraf 27 der Schiffssicherheitsverordnung oder an Bord eines Sportbootes auf hoher See betrieben. This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/04041a.html |