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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für FunkamateureL3.2.36Der Betrieb einer Klubstation an einem anderen Standort ist nur bei besonderen Anlässen und nur nach vorheriger Verständigung (Frist 14 Tage) der zuständigen Oberpostdirektion zulässig. This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/040424.html |