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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure![]() ![]() ![]() L3.2.39Es können bis zur Störungsbeseitigung Betriebseinschränkungen gefordert werden. Falls sich die Störung nicht beseitigen lässt, können dem Inhaber der störenden Amateurfunkstelle Sperrzeiten, Frequenzbereichsbeschränkungen oder Leistungsreduzierungen auferlegt werden. ![]() ![]() ![]() This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/040427.html |