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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure![]() ![]() ![]() L3.2.54Nach dem Erlöschen der Amateurfunkgenehmigung ist die Amateurfunkstelle zu beseitigen und die Genehmigung der zuständigen Oberpostdirektion zurückzugeben. ![]() ![]() ![]() This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/040436.html |