|
|
||||
Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für FunkamateureL3.2.54Nach dem Erlöschen der Amateurfunkgenehmigung ist die Amateurfunkstelle zu beseitigen und die Genehmigung der zuständigen Oberpostdirektion zurückzugeben. This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/040436.html |