a) Ein Primärfunkdienst ist gegenüber einem
Sekundärfunkdienst bevorrechtigt.
b) Ein Sekundärfunkdienst darf einen Primärfunkdienst
nicht stören, muss jedoch Störungen von einem
Primärfunkdienst hinnehmen.
c) Exklusivnutzung bedeutet, der Frequenzbereich ist nur einem
Funkdienst zugewiesen.
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