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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für FunkamateureL3.4.15Der Funkamateur weiss, dass die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses strafbar ist; es kann ihm vorsätzliche Handlungsweise vorgeworfen werden. Er hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe zu rechnen. This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/04080f.html |