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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure![]() ![]() ![]() L3.2.28Der Betrieb an Bord eines nach Paragraf 27 der Schiffssicherheitsverordnung ausruestungspflichtigen Schiffes bedarf einer Sondergenehmigung, die bei der Oberpostdirektion Hamburg beantragt werden kann. Die Amateurfunkstelle unterliegt einer kostenpflichtigen Abnahmeprüfung. ![]() ![]() ![]() This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/04041c.html |