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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für FunkamateureL3.2.29Amateurfunkstellen dürfen nur in Luftfahrzeugen des nichtgewerblichen Luftverkehrs betrieben werden. Dafür ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die bei der Oberpostdirektion beantragt werden kann. This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/04041d.html |