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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure![]() ![]() ![]() L3.2.29Amateurfunkstellen dürfen nur in Luftfahrzeugen des nichtgewerblichen Luftverkehrs betrieben werden. Dafür ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die bei der Oberpostdirektion beantragt werden kann. ![]() ![]() ![]() This URL: http://www.RalfZimmermann.de/fragen_antworten/04041d.html |