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Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure
- 3.1.1
- Welches Gesetz regelt den Amateurfunkdienst in der
Bundesrepublik Deutschland einschliesslich Berlin (West)?
L3.1.1 (7 Punkte)
- 3.1.2
- Wie ist der Begriff "Funkamateur" nach dem AFuG zu
verstehen?
L3.1.2 (7 Punkte)
- 3.1.3
- Nach dem AFuG ist die gerichtliche Unbescholtenheit eine der
Vorbedingungen für den Erwerb einer Amateur- funkgenehmigung.
Womit hat der Funkamateur zu rechnen, wenn er nach dem Erwerb der
Amateurfunkgenehmigung rechtskräftig gerichtlich bestraft wird?
L3.1.3 (7 Punkte)
- 3.1.4
- Wozu berechtigt die Amateurfunkgenehmigung?
L3.1.4 (8 Punkte)
- 3.1.5
- Weshalb kann eine Amateurfunkgenehmigung nicht einer anderen
Person vorübergehend übertragen werden?
L3.1.5 (7 Punkte)
- 3.1.6
- Berechtigt die Amateurfunkgenehmigung ohne weiteres zum
Betrieb der Amateurfunkstelle im Ausland (Begründung)?
L3.1.6 (7 Punkte)
- 3.1.7
- Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn er seine
Amateurfunkstelle vorübergehend im Ausland betreiben will?
L3.1.7 (7 Punkte)
- 3.1.8
- Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine
Amateurfunkstelle für wirtschaftliche oder politische Zwecke
missbraucht?
L3.1.8 (8 Punkte)
- 3.1.9
- Welche Bestimmungen sind beim Betrieb der Amateurfunkstelle
im Ausland zu beachten?
L3.1.9 (7 Punkte)
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